4.3. Dem psychiatrischen Teilgutachten lassen sich sodann als Diagnosen eine somatoforme Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10: F45.41) sowie eine akzentuierte Persönlichkeit (ICD-10: Z73) entnehmen (VB 191.7 S. 6 f.). Im psychiatrischen Zumutbarkeitsprofil wird dem Beschwerdeführer eine 70%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit, bei welcher grosse körperliche Belastungen vermieden werden sollten, attestiert (VB 191.7 S. 11).