Weiter geht aus den Akten hervor, dass auch während des Wartejahres eine depressive Episode bestand. Damals berichteten die behandelnden Ärzte, die bestehende depressive Verstimmung habe sich trotz langjähriger Psychotherapie weiter verstärkt, so dass von einer schwer behandelbaren depressiven Entwicklung gesprochen werden müsse (vgl. Arztbericht K. vom 7. Februar 2019, VB 142 S. 3 f.). Jedoch unterliess es die psychiatrische Gutachterin, die Arbeits(un)fähigkeit für jenen Zeitraum zu beurteilen, in welchem sie die depressiven Episoden als "nachvollziehbar" bezeichnete und ausführte, an den Diagnosen sei nicht zu "zweifeln".