Diversen in der Folge ausgestellten medizinischen Berichten seien keine objektivierbaren pathologischen Befunde oder ebensolche Funktionsdefizite zu entnehmen. In der Gesamtschau seien seitdem auch keine neuen Diagnosen dazugekommen, sodass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nach Ablauf des Wartejahres per 17. Februar 2020 von einer 70%igen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit auszugehen sei (VB 194 S. 3).