2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 25. März 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren (Beschwerde S. 2): -3- "1. «Die Verfügung vom 25.03.2022 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer mind. eine unbefristete Viertel-Rente zuzusprechen»; 2. «Eventualiter sei die Verfügung vom 25.03.2022 aufzuheben und es sei die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen» Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."