1.3. Am 10. März 2019 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/ Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und nahm am 26. Juni 2019 Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach zwei Aufbautrainings wurde die berufliche Eingliederung abgeschlossen, da die notwendige Pensumssteigerung nicht hatte erreicht werden können. Anschliessend liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer auf Empfehlung des RAD durch das Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB) polydisziplinär begutachten (ZMB-Gutachten vom 22. April 2021).