Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1969 geborene Beschwerdeführer meldete sich erstmals 2002 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2004 respektive Einspracheentscheid vom 26. August 2005 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch auf berufliche Massnahmen. Am 4. Mai 2005 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers ab.