(BGE 135 V 297 E. 5.2 S. 301 mit Hinweis unter anderem auf BGE 129 V 472 E. 4.2.1 S. 475). Das Invalideneinkommen ist daher gestützt auf den Totalwert für Frauen im Kompetenzniveau 1 der Tabelle TA1_tirage_skill_level der LSE 2014 und unter Berücksichtigung einer betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden (vgl. die LSE-Tabelle T 03.02.03.01.04.01, Betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen, Total), der Nominallohnentwicklung der Jahre 2014 bis 2015 von 104.1/103.6 (vgl. Nominallohnindex, Frauen, 2011 bis 2021, Total) sowie einer Arbeitsfähigkeit von 80 % auf Fr. 43'242.10 festzusetzen (12 x Fr. 4'300.00 x 41.7/40 x 104.1/103.6 x 0.8).