], sowie vom 10. Juni 2021 in VB 337, S. 7 ff.). Hinsichtlich des (als weitere seit der Begutachtung eingetretene Veränderung angeführten) hängenden Augenlids – welches dem Ehemann nicht aufgefallen sei – zeigte sich bei einer neurologischen Untersuchung vom - 11 - 23. September 2020 ein "unauffälliger klinischer Befund" (vgl. den Bericht des Kantonsspitals L. vom 23. September 2020 in VB 331, S. 54 f.). Eine ophthalmologische Ursache besteht nach Lage der Akten ebenfalls nicht.