5.3.2. Dem Sprechstundenbericht der Universitätsklinik K. vom 4. September 2019 ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass die Situation anamnestisch als "gegenüber der Voruntersuchung im Herbst letzten Jahres unverändert" beschrieben werde und eine klinische Untersuchung der rechten Schulter "wegen der ausgeprägten Schmerzen" erschwert gewesen sei (VB 331, S. 4 f.). Die im Bericht des Kantonsspitals L. vom 19. September 2019 über eine gleichentags erfolgte bildgebende Untersuchung der rechten Schulter dokumentierten Befunde (VB 331, S. 6 f.) lassen sich im Wesentlichen mit den vom orthopädischen ZVMB-Gutachter gestellten Diagnosen vereinbaren (vgl. VB 303.4, S. 46).