Die von der Beschwerdeführerin im Rahmen der neurologischen Untersuchung geschilderten starken Schmerzen seien mit dem klinischen Eindruck nicht vereinbar. Es hätten keinerlei affektive oder vegetative Schmerzkorrelate beobachtet werden können. Bei Thematisierung der Schmerzsituation habe die Beschwerdeführerin zudem "prompt 2 Schmerztabletten" eingenommen, was demonstrativ inszeniert gewirkt habe (vgl. zum Medikamentenspiegel ferner den psychiatrischen Teil des Gutachtens in VB 303.8, S. 20). Der rechte Arm werde geschont und es werde ein praktisch komplettes Vermeiden sämtlicher Belastungen im Alltag beschrieben, indes hätten jegliche Zeichen einer Inaktivität gefehlt.