5.2. 5.2.1. Die ZVMB-Gutachter beschreiben aus interdisziplinärer Sicht eine erhebliche aggravatorische, bewusste negative Leistungsverzerrung in der Aussagequalität und auch im Verhalten (VB 303.1, S. 9). Diese Beurteilung basiert auf objektiv nachvollziehbar dargelegten Umständen. So wird aus orthopädischer Sicht – vor dem Hintergrund der erhobenen klinischen Befunde schlüssig – dargelegt, dass für die neben der rechtsseitigen Schulterproblematik geklagten Beschwerden "überwiegend" kein radiologisches Substrat bestehe (VB 303.4, S. 48, und VB 312, S. 2).