Es wurde – neben diversen Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 303.1, S. 12) – eine "ausgeprägte Schulterdysfunktion in allen Ebenen rechts mit chronischem Schmerzsyndrom" als Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 303.1, S. 11). Zusammenfassend hielten die Gutachter aus gesamtmedizinischer Sicht fest, aufgrund der objektiven Befunde bestehe "im Kern zweifelsohne […] eine deutlich reduzierte Schulterbelastbarkeit rechts".