2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 17. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgenden Antrag: "Es sei die Verfügung vom 04.04.2022 aufzuheben und die Arbeitsfähigkeit medizinisch näher abzuklären. Sodann sei der Beschwerdeführerin eine Rente zuzusprechen. – unter Entschädigungsfolge –" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.