Dagegen erhoben sowohl die Beigeladene als auch die Beschwerdeführerin Einwände. Nach Rücksprache mit ihrem Rechtsdienst sowie dem RAD veranlasste die Beschwerdegegnerin schliesslich eine polydisziplinäre Begutachtung der Beschwerdeführerin durch die ZVMB GmbH, Bern. Das Gutachten wurde am 19. September 2019 erstattet. Nach Rücksprache mit dem RAD richtete die Beschwerdegegnerin am 27. November 2019 Rückfragen an die Gutachter, welche diese am 4. Mai 2020 beantworteten. In der Folge stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 30. Juni 2020 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.