Das Gutachten wurde am 23. Mai 2017 erstattet. Nach wiederholter Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und Rückfragen an die Gutachter, welche am 14. Juni 2018 beantwortet wurden, stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin schliesslich in Abweichung vom medaffairs-Gutachten vom 23. Mai 2017 gestützt auf eine Stellungnahme von RAD-Arzt Dr. med. D., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 19. Juli 2018 mit Vorbescheid vom 12. September 2018 die Zusprache einer unbefristeten halben Invalidenrente mit Wirkung ab dem 1. September 2015 in Aussicht.