2.2. Mit Vernehmlassung vom 7. Juli 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin im Wesentlichen die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 22. Juli 2022 hielt die Beschwerdeführerin an den in ihrer Beschwerde gestellten Anträgen fest. 2.4. Mit Eingaben vom 28. Juli und vom 5. August 2022 reichte die Beschwerdeführerin weitere Unterlagen ein. Hierzu nahm die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 18. August 2022 Stellung. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: