5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte sie folgenden Verfahrensantrag: "1. Es sei eine öffentliche Verhandlung durchzuführen und es seien die Beschwerdeführerin und der Vater der Beschwerdeführerin, Herr B., zu den Einschränkungen der Beschwerdeführerin bei der Erledigung der notwendigen Lebensverrichtungen in den Bereichen 'Ankleiden, Auskleiden', 'Aufstehen, Absitzen, Abliegen', 'Essen', 'Körperpflege', 'Verrichtung der Notdurft', 'Fortbewegung' unter Berücksichtigung der ihr zur Verfügung stehenden Hilfsmittel persönlich zu befragen."