zusammenhang mit dem Unfall stünden. Die dagegen erhobene Einsprache hiess die Rechtsvorgängerin der Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 5. Oktober 2020 teilweise gut, anerkannte einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf Übernahme der Kosten von maximal drei Serien Physiotherapie pro Jahr vom 1. Januar 2019 bis (einstweilen) 31. Dezember 2021 und sprach ihr – nebst der Entschädigung aufgrund (unverändert) einer 25%igen Integritätseinbusse – mit Wirkung ab 1. Januar 2019 für die durch den Unfall bedingten organisch objektivierbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine (nun unbefristete) Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 30 % zu.