Zudem liess sie die Beschwerdeführerin durch die asim Begutachtung, Basel, orthopädisch-psychiatrisch begutachten (Gutachten vom 25. April 2019). Mit Verfügung vom 7. Oktober 2019 stellte sie die vorübergehenden Leistungen (namentlich die Heilungskosten betreffend die rechte Hand) sodann per 31. Dezember 2018 ein und sprach der Beschwerdeführerin für die somatischen Folgen des Unfalls eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 25 % zu sowie eine vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 befristete Rente bei einem Invaliditätsgrad von 16 % zu; eine Leistungspflicht betreffend die psychischen Beschwerden verneinte sie, da diese in keinem adäquaten Kausal-