Die von der Beschwerdeführerin im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten Berichte von Dr. med. D. vom 18. März 2022 (BB 3) und vom 13. Mai 2022 (BB 4) sowie des F. vom 11. Mai 2022 (eingereicht mit Eingabe vom 13. Juli 2022) enthalten keine neuen wichtigen Aspekte oder Befunde, die im Rahmen der estimed-Begutachtung unerkannt oder ungewürdigt geblieben wären. Ebenso verhält es sich mit dem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens am 7. Juli 2022 nochmals eingereichten Bericht der Klinik C. vom 21. Oktober 2020, der den Gutachtern bereits bei Erstellung ihrer Beurteilung vorgelegen hatte (VB 45.2) und von diesen gewürdigt wurde (VB 45.11). Der RAD-Arzt Dr. med.