Es sei deutlich geworden, dass bei den körperlichen Beschwerden doch mindestens teilweise eine Symptomausweitung und funktionelle Überlagerung bestanden hätten, da diese "entsprechend dem Dossier" nicht vollständig körperlich geklärt hätten werden können. Die angegebenen körperlichen Beschwerden würden entgegen den Berichten von Dr. med. G., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, R., vom 7. August (VB 23.9) und 9. Dezember -8-