Die Beschwerdeführerin habe insgesamt eine rasch variierende klinische Präsentation ihrer Beschwerden und ein beschwerdeorientiertes Antwortverhalten mit defizitorientierten Angaben gezeigt. Sie habe sich in viele Widersprüche verstrickt, ausweichende Antworten gegeben und sich "kaum festlegen [lassen], ohne dass man dabei von einem Vorbeireden im psychopathologischen Sinne hätte sprechen können". Es sei deutlich geworden, dass bei den körperlichen Beschwerden doch mindestens teilweise eine Symptomausweitung und funktionelle Überlagerung bestanden hätten, da diese "entsprechend dem Dossier" nicht vollständig körperlich geklärt hätten werden können.