Im psychiatrischen Teilgutachten der estimed vom 13. Juli 2021 wurde festgehalten, es müsse davon ausgegangen werden, dass die Belastung für die Beschwerdeführerin nicht so ausgeprägt sei, "wie dies eben der erste Eindruck zu vermitteln" scheine. Dieser habe revidiert werden müssen und es habe sich doch ein sehr theatralisches und demonstratives Verhalten gezeigt. Die Beschwerdeführerin habe insgesamt eine rasch variierende klinische Präsentation ihrer Beschwerden und ein beschwerdeorientiertes Antwortverhalten mit defizitorientierten Angaben gezeigt.