Sie sei mit der Beurteilung im estimed-Gutachten, dass es keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gebe, nicht einverstanden. Seit 2018 bestehe bei der Beschwerdeführerin eine kontinuierliche Zunahme der Beschwerden und Einschränkungen, weshalb die Beschwerdeführerin nur zu maximal 50 % arbeitsfähig sei, dies jedoch nur im geschützten Rahmen. Die neuropsychologische Testung habe Einschränkungen im Durchhaltevermögen, in der Fähigkeit zur Planung und Strukturierung, der Gruppenfähigkeit sowie der Kontaktfähigkeit zu Drittpersonen gezeigt. Zudem bestünden eine eingeschränkte Anstrengungsbereitschaft sowie kognitive Defizite.