Aufgrund der dargelegten Veränderungen und Einschränkungen sei es offensichtlich, dass die Beschwerdeführerin nicht mehr zu 100 % arbeitsfähig sei. Sie attestiere ihr eine 50%ige Arbeitsfähigkeit für leichte Tätigkeiten im geschützten Rahmen (Beschwerdebeilage [BB] 3). -6- 4.3.2. In ihrer – auf entsprechende Anfrage des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin hin verfassten – Stellungnahme vom 13. Mai 2022 zum polydisziplinären estimed-Gutachten stellte Dr. med. D. die folgenden Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (vgl. BB 4 S. 2):