4.2. Die Beschwerdeführerin bringt demgegenüber im Wesentlichen mit Verweis auf ihre behandelnde Ärztin vor, dass im polydisziplinären estimed- Gutachten vom 3. November 2021 (VB 45.2) fälschlicherweise davon ausgegangen werde, dass keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit vorlägen (vgl. Beschwerde S. 5 f.). 4.3. Den im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten medizinischen Berichten ist Nachfolgendes zu entnehmen: