2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 29. Juni 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese verzichtete mit Eingabe vom 4. Juli 2022 auf eine Stellungnahme. 2.4. Der Beschwerdeführerin wurde mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. Juli 2022 die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter wurde lic. iur. Jürg Federspiel, Rechtsanwalt, Zürich, ernannt. 2.5. Mit Eingaben vom 7. und 13. Juli 2022 reichte die Beschwerdeführerin weitere medizinische Berichte zu den Akten und hielt implizit an ihren Anträgen fest.