Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) liess sie die Beschwerdeführerin im Sommer/Herbst 2021 polydisziplinär begutachten (Gutachten der estimed AG, Zug [estimed], vom 3. November 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 28. März 2022 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 28. März 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung der SVA vom 28.3.2022 sei aufzuheben.