vom 19. August 2021 ist weiter zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin ihr mitteilte, sofern die zuvor ersuchten Akten noch nicht an ihren Rechtsvertreter zugestellt worden seien, seien diese an die Adresse "Herr Pierre Derivaz, Rechtsanwalt, c/o Angestellte Schweiz, Postfach 234, 4601 Olten" zu senden (VB 162). Nachdem die Beschwerdegegnerin die Akten dennoch an dessen Adresse in Bern zugestellt hatte (VB 163), bat der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin schriftlich um künftige Verwendung seiner Adresse in Olten "Further at Work c/o Angestellte Schweiz, Martin-Disteli-Strasse 9, Postfach 234, 4601 Olten" (VB 164 S. 2 in fine).