"- Der Beschwerdeführerin sei für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege in vollem Umfang zu gewähren und es sei ihr der unterzeichnende Rechtsanwalt als unentgeltlichen [sic] Rechtsbeistand zu bestellen. - Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Sache sei an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen; - Eventualiter sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und es seien der Beschwerdeführerin die gesetzlich geschuldeten Leistungen auszurichten. - Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerin."