RAD-Arzt Dr. med. D. führte in seiner Aktenbeurteilung vom 28. April 2022 sodann aus, die vorbestehenden und im Frühjahr 2021 bildgebend beschriebenen degenerativen LWS-Veränderungen hätten bislang selbst in der aktuell ausgeübten und körperlich schweren Tätigkeit als Maler, Gipser und Maurer nicht zu einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit geführt. Dies erweist sich als aktenwidrig: So wurde dem Beschwerdeführer seit dem Unfall vom 25. Januar 2021 – wie gesehen – ab dem 23. Februar 2021 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt (VB 63).