und durch die erfolgte Kniearthroskopie weitgehend "gelöst" worden sei (VB 19 S. 2). Dr. med. C. hielt sodann fest, bei der Kontrolle im Juni 2021 habe eine unter Physiotherapie erreichte schrittweise Besserung festgestellt werden können. Es sei eine Verlaufskontrolle "nach den Ferien" vorgesehen gewesen (VB 76 S. 1). Eine angepasste Tätigkeit werde dem Beschwerdeführer "nach den Ferien whs. wieder in vollem Pensum möglich sein" (VB 76 S. 2). Den Akten ist nicht zu entnehmen, ob betreffend das rechte Knie des Beschwerdeführers eine solche Verlaufskontrolle stattgefunden hat, und die Beschwerdegegnerin hat diesbezüglich auch keine weiteren Abklärungen mehr getätigt.