Darauf wies RAD-Arzt Dr. med. C. auch hin (VB 76 S. 1). Ohne sich mit der hausärztlichen Einschätzung auseinanderzusetzen, gelangte Dr. med. C. zum Schluss, dass sich an der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit im Vergleich zu 2014 nichts geändert habe. Er übernahm in der Folge die vom Kreisarzt der Suva bereits im Jahr 2013 abgegebene Beurteilung, wonach in einer leichten bis mittelschweren Tätigkeit, bei welcher unter anderem kein repetitives Knien oder Kauern erfolgen dürfe, eine 100%ige Arbeitsfähigkeit bestehe (vgl. VB 76 S. 2; 16 S. 4).