Auf die Frage, ob sich an den Befunden (im Vergleich zu der in der Verfügung der Suva vom 3. Januar 2014 enthaltenen Einschätzung; vgl. VB 37) etwas geändert habe, antwortete er, das rechte Knie sei "momentan noch dekompensiert mit etwas Erguss" (VB 76 S. 1). Der Hausarzt des Beschwerdeführers Dr. med. E., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, attestierte diesem ab dem 23. Februar 2021 (soweit aktenkundig) bis zum 14. Mai 2021 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (vgl. Unfallschein in VB 63; Arztzeugnis UVG [VB 66.15]; vgl. auch VB 66.17: gemäss Schadenmeldung UVG vom 25. Februar 2021 wurde ab dem 23. Februar 2021 die Arbeit ausgesetzt). Darauf wies RAD-Arzt Dr. med.