5. Ausweislich der Akten hat der Beschwerdeführer am 25. Januar 2021 einen Unfall erlitten und sich dabei am rechten Knie sowie an seiner Halswirbelsäule verletzt (VB 66.17). Dr. med. C. führte in seiner Aktennotiz vom 14. Juli 2021 diesbezüglich aus, das rechte Knie des Beschwerdeführers sei im Rahmen eines Leitersturzes im Januar 2021 "dekompensiert". Auf die Frage, ob sich an den Befunden (im Vergleich zu der in der Verfügung der Suva vom 3. Januar 2014 enthaltenen Einschätzung; vgl. VB 37) etwas geändert habe, antwortete er, das rechte Knie sei "momentan noch dekompensiert mit etwas Erguss" (VB 76 S. 1).