2. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese weitere Abklärungen in medizinischer Hinsicht vornehme und hernach über den Rentenanspruch des Beschwerdeführers neu entscheide. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl MWSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 1. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.