1. Der 1968 geborene Beschwerdeführer war als selbstständigerwerbender Gipser tätig, als er sich am 2. Oktober 2012 unter Hinweis auf Beschwerden am rechten Knie, am rechten Ellenbogen sowie an beiden Schultern bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Im Rahmen der anschliessenden Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin unter anderem die Akten der Unfallversicherung bei. Ferner gewährte sie dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen (Frühintervention, Berufsberatung, Kostengutsprache betreffend Umschulung zum Bauleiter mit Fachrichtung Gipsergeschäft [Diplom Vorarbeiter Bau vom