4.2. Ausweislich des im Rahmen des Neuanmeldungsverfahrens eingereichten Berichtes des behandelnden Psychiaters vom 12. August 2021 (VB 78) wurde im Vergleich zum psychiatrischen Gutachten von Dr. med. B. vom 16. März 2018 (VB 51), auf welches sich die letzte materielle Beurteilung des Rentenanspruches der Beschwerdeführerin stützte, mit der Diagnose "anhaltende Wahnhafte Störungen ICD 10 F 22.0" eine neue Diagnose gestellt (vgl. E. 3 hiervor).