Gemäss gutachterlicher Einschätzung von Dr. med. B. bestehe aus psychiatrischer Sicht in der angestammten Tätigkeit seit Anfang 2014 eine Arbeitsfähigkeit von 50 %. In einer Verweistätigkeit ohne hohe Anforderungen an die Konzentration, Aufmerksamkeit, zeitliche Vorgaben und ohne Tätigkeiten in grösseren Teams bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 70 % (VB 51 S. 11).