3. 3.1. Den vorliegend massgeblichen retrospektiven Vergleichszeitpunkt bildet die Verfügung vom 1. Oktober 2018 (VB 62). Diese beruhte in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf dem psychiatrischen Gutachten von Dr. med. B. vom 16. März 2018 (VB 51). Darin wurden die nachfolgenden Diagnosen gestellt (VB 51 S. 11): "a) mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit Agoraphobie mit Panikstörung ICD-10: F40.01 Ängstliche Persönlichkeitsstörung ICD-10: F60.6 b) ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit Zwangsstörungen ICD-10 F: 42.1"