1.3. Eine weitere Anmeldung zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) nahm die Beschwerdeführerin am 6. Januar 2017 vor. Nach Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und der Einholung eines psychiatrischen Gutachtens (Gutachten von Dr. med. B., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Q., vom 16. März 2018) lehnte die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 1. Oktober 2018 ab.