Angesichts der gemäss Dr. med. E. zusätzlich aufgetretenen "psychischen Belastungssituation mit zunehmender depressiver Verstimmung und Schlafstörungen" liegt nun zwar noch eine andersartige als die im Zeitpunkt der Verfügung vom 3. Juni 2020 bestandene gesundheitliche Beeinträchtigung vor. Da diese gemäss den (insoweit durchaus nachvollziehbaren) Einschätzungen von Dr. med. E. jedoch auf die Schmerzsituation an der Halswirbelsäule zurückzuführen ist (vgl. VB 138, VB 145 S. 1), handelt es sich nicht um eine von den ursprünglichen HWS-Beschwerden völlig verschiedene Gesundheitsstörung.