1. 1.1. Der 1989 geborene Beschwerdeführer ist italienischer Staatsangehöriger und reiste am 4. Juni 2017 in die Schweiz ein. Vom 24. Juli 2017 bis 3. August 2018 war er bei der B., Q., angestellt. Am 17. Januar 2019 meldete er sich unter Hinweis auf Nacken- und Rückenschmerzen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 3. Juni 2020 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers – mit der Begründung, dass dieser die versicherungsmässigen Voraussetzungen nicht erfülle – ab.