1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 13. Januar 2022 aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen und zur neuerlichen Entscheidung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin die Beschwerdegegnerin das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten