Nachdem das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau (AWA) mit rechtskräftiger Verfügung vom 3. November 2021 die fehlende Vermittlungsfähigkeit der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 14. April 2021 festgestellt und deren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab diesem Datum verneint hatte, forderte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 die vom 14. April 2021 bis 31. Oktober 2021 zu viel erbrachten Taggeldleistungen von total Fr. 6'492.70 von der Beschwerdeführerin zurück. Die dagegen erhobene Einsprache der Beschwerdeführerin vom 10. Januar 2022 wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 13. Januar 2022 ab.