2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 11. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die angefochtene Verfügung der SVA Aargau, IV-Stelle, vom 25. März 2022 betreffend Invalidenrente sei aufzuheben. 2. Es seien zusätzliche Abklärungen, insb. auch erwerblicher Art, vorzunehmen und es sei der Invaliditätsgrad zu berechnen. -3- 3. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Prozessführung und die unentgeltliche Verbeiständung in der Person der Unterzeichnenden zu gewähren.