schliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. Diese liess den Beschwerdeführer in der Folge durch die MEDAS Zürich GmbH, Zürich, polydisziplinär begutachten. Gestützt auf das am 9. April 2020 erstattete Gutachten sowie die ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 5. Mai 2020 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit Vorbescheid vom 29. September 2020 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen am 2. November 2020 erhobenen Einwände verfügte sie schliesslich am 25. März 2022 wie vorbeschieden.