1. 1.1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 4. Oktober 2004 wegen diverser Beschwerden erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und verneinte schliesslich gestützt auf ein von ihr eingeholtes polydisziplinäres Gutachten vom 30. November 2007 mit Verfügung vom 27. Mai 2008 einen Invalidenrentenanspruch des Beschwerdeführers.