C. zeigte in seinen Berichten vom 28. September 2021 und 26. April 2022 lediglich auf, dass aufgrund der medizinischen Literatur beziehungsweise einer entsprechenden Studie bei unter 50-Jährigen respektive medizinischer Erfahrung insbesondere angesichts des Alters der Beschwerdeführerin im Unfallzeitpunkt es durchaus möglich sei, dass die bei der Beschwerdeführerin festgestellte Rotatorenmanschet- ten-Verletzung traumatischer Ursache sei (vgl. VB 62 S. 11 f.; BB 3). Er begründet in keiner Weise, wieso im konkreten Falle der Beschwerdeführerin überwiegend wahrscheinlich von einer traumatischen – durch den Unfall -7-