Im vorliegenden Fall sei keines der Kriterien erfüllt. Dass die MRI-Bilder eine frische, ausgedehnte Rotatorenmanschettenunterflächenteilruptur zeigen würden, entbehre einer nachvollziehbaren Grundlage (VB 67 S. 2). Zusammenfassend sei festzuhalten, dass im vorliegenden Fall keines der Kriterien zur Annahme einer traumatischen Läsion erfüllt sei und die Behauptungen von Dr. med. C. durch die Angaben der Beschwerdeführerin widerlegt seien und durch die einschlägige Fachliteratur nicht gestützt würden (VB 67 S. 3).